§1 Allgemein
1. Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 25.01.2008 sind Bestandteil aller Verträge mit der Werbeagentur Der Pixeltuner und dem Kunden. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Kunde widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber der Werbeagentur Der Pixeltuner geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn die Werbeagentur Der Pixeltuner diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. 2. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt. §2 Änderungsvorbehalt
Die Werbeagentur Der Pixeltuner ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Preislisten und Leistungsbeschreibungen zu ändern. Die jeweils gültige Fassung der AGB kann im Internet unter http://www.derpixeltuner.de abgerufen werden und wird vom Kunden für alle beanspruchten Leistungen und Dienste akzeptiert. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich oder per Email mitgeteilt und nach 30 Tagen nach ihrer Veröffentlichung auf der Homepage der Werbeagentur Der Pixeltuner wirksam, sofern der Kunde nicht innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich widerspricht.
§3 Rechte und Pflichten der Werbeagentur Der Pixeltuner
1. Die Werbeagentur Der Pixeltuner führt keine Arbeiten aus, die der Volksverhetzung bzw. der Verhetzung von Minderheiten dienen. Ebenso werden pornografische Arbeiten abgelehnt. Für Inhalte von Webseiten übernimmt die Werbeagentur Der Pixeltuner keine Gewähr und ist für diese nicht haftbar zu machen.
2. Wird durch höhere Gewalt die Vertragsdurchführung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, ist die Werbeagentur Der Pixeltuner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche erheben kann.
3. Storniert der Kunde aus Gründen, die die Werbeagentur Der Pixeltuner nicht zu vertreten hat, den Auftrag vorzeitig, so hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen für den Auftrag, mindestens aber 20 % des Auftragswertes als Schadensersatz zu bezahlen.
4. Sollte ein Auftrag wegen fehlenden, unvollständigen oder nicht termingerecht zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Manuskripten nicht oder nur teilweise bis zum vereinbarten Termin fertig gestellt werden können, so steht der Werbeagentur Der Pixeltuner trotzdem zum vereinbarten Fertigstellungstermin der volle Auftragspreis zu.
5. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert, wird er der Werbeagentur Der Pixeltuner alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
6. Die Werbeagentur Der Pixeltuner ist berechtigt, im Falle eines begründeten Verdachts der rechts- oder vertragswidrigen Nutzung seiner Leistung oder Dienstleistung durch den Kunden sowie bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen jederzeit nötigenfalls ohne vorherige Information des Kunden vereinbarte Leistungen einzustellen oder ggf. die durch die Werbeagentur Der Pixeltuner erstellte Website zu deaktivieren, ohne dass hieraus eine Entschädigungs- oder sonstige Kostenpflicht der Werbeagentur Der Pixeltuner erwächst.
7. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
8. Sämtliche Leistungspflichten der Werbeagentur Der Pixeltuner stehen unter dem Vorbehalt, dass alle relevanten Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden bezüglich der zu erbringenden Leistung rechtzeitig, vollständig und in ausreichender Qualität erfüllt werden.
9. Die Werbeagentur Der Pixeltuner ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen bei der Leistungserbringung einzusetzen.
10. Die Werbeagentur Der Pixeltuner ist nicht zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn: a) der Kunde mit der Zahlung des Entgelts im Verzug ist und unter Androhung der teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Leistungserbringung und mit zweiwöchiger Nachfrist erfolglos gemahnt wurde, b) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
11. Erachtet die Werbeagentur Der Pixeltuner für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
12. Bis zu der vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält sich die Werbeagentur Der Pixeltuner das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Werbeagentur Der Pixeltuner unbeschadet sonstiger Rechte vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung herausverlangen.
§4 Rechte und Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet Änderungen seines Namens oder seiner Firmenbezeichnung, seiner Anschrift, der Zahlstelle sowie der Rechtsform umgehend der Werbeagentur Der Pixeltuner schriftlich mitzuteilen. Ohne solche Mitteilung gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt wurden.
2. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Abwicklung des Vertrages erforderlich oder nützlich und dem Kunden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
3. Insbesondere hat der Kunde: a) der Werbeagentur Der Pixeltuner die zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung erforderlichen oder nützlichen Informationen und deren Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen; b) die Leistungen der Werbeagentur Der Pixeltuner unverzüglich auf ihre vertragsgemäße Erbringung zu prüfen und erkennbare Mängel oder Störungen der vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen ("Störungsmeldungen"); c) im Falle einer Störungsmeldung alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um eine Beseitigung der Leistungsstörungen oder Schäden zu erleichtern; d) es zu unterlassen, die von der Werbeagentur Der Pixeltuner bereitgestellten Leistungen auf eine Art und Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter verletzen können.
4. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche wirtschaftliche Änderungen, die die Zahlungsfähigkeit seines Unternehmens betreffen, der Werbeagentur Der Pixeltuner unverzüglich anzuzeigen, dies gilt insbesondere für die Zahlungsunfähigkeit und den Konkursfall.
5. Der Kunde versichert, dass die dem Leistungsanbieter überlassenen Materialien zur Aufbereitung der Webseiten und Printseiten frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde versichert, dass er mit dem Inhalt der überlassenen Materialien nicht gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt. Er ist für die Form und Inhalt seiner Präsentationen im Internet voll verantwortlich. Die Darstellung von pornographischen oder kriminellen Inhalten wird dem Kunden untersagt.
6. Wenn keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen werden, verpflichtet sich der Kunde spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Produktionstermin das für die Leistungserstellung erforderliche Material, vor allem einzupflegende Inhalte für Webseiten und Datenbankeinträge, vollständig anzuliefern. In diesem Zeitraum plant die Werbeagentur Der Pixeltuner die Produktion verbindlich ein und schafft die notwendigen personellen und technischen Kapazitäten.
7. Die Werbeagentur Der Pixeltuner wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Werbeagentur Der Pixeltuner wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
8. Werden die erforderlichen Materialien nicht in digitaler Form geliefert, werden die Bearbeitungszeiten dafür extra berechnet. Die Preise hierfür sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen, bzw. können auf Nachfrage mitgeteilt werden. Werden die erforderlichen Materialien nicht in der vereinbarten Frist zur Verfügung gestellt, ist die Werbeagentur Der Pixeltuner dazu berechtigt, einen Zuschlag für die Produktion bis zur Höhe der vereinbarten Gebühren für die Leistung zu verlangen sowie für die Leistungserstellung einen neuen Produktionstermin festzulegen.
9. Der Kunde verpflichtet sich, die überlassenen Leistungen unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich (Email oder Telefax genügt) bei der Werbeagentur Der Pixeltuner geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Das Werk gilt ferner als mangelfrei abgenommen, wenn der Kunde das Werk Dritten zugänglich macht oder die Werbeagentur Der Pixeltuner dazu beauftragt. So weit eine Abnahme vereinbart ist, gilt ferner: mit rügelosem Einsatz der Leistung gilt sie als abgenommen. Das gilt nicht, sofern und solange der Einsatz vereinbarungsgemäß als Testbetrieb folgt. In diesem Fall ist der Kunde nach Mitteilung der Beendigung der Testphase durch die Werbeagentur Der Pixeltuner zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.
10. Für den Inhalt der Website ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen und stellt die Werbeagentur Der Pixeltuner von einer Aufbewahrungspflicht erstellter Daten frei. Eine Aufbewahrungspflicht kann jedoch gesondert vereinbart werden. Preise hierfür sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen oder können auf Nachfrage mitgeteilt werden.
11. Der Kunde sichert die pünktliche Zahlung der Rechnungsentgelte zu. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nach einmaliger Aufforderung nicht nach, so ist die Werbeagentur Der Pixeltuner berechtigt, den Kunden unter Zahlungsverzug zu setzen.
12. Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Darüber hinaus kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die Werbeagentur Der Pixeltuner ist ausgeschlossen.
13. Der Kunde ist nicht berechtigt, im Eigentum der Werbeagentur Der Pixeltuner befindliche Sachen zu verpfänden oder zu übereignen. Der Kunde verpflichtet sich, einen Zugriff Dritter, etwa im Fall der Pfändung sowie sonstige Beschädigungen oder die Vernichtung, unverzüglich der Werbeagentur Der Pixeltuner mitzuteilen.
§5 Gewährleistung
1. Die Werbeagentur Der Pixeltuner leistet dafür Gewähr, dass die Leistungen und Produkte den vereinbarten Vorgaben entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Leistung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von der Werbeagentur Der Pixeltuner durchgeführten Änderungen, Ergänzungen, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen.
3. Die jeweilig vertraglich vereinbarte und erstellte Leistung ist vom Kunden nach Benachrichtigung über die Fertigstellung sorgfältig zu prüfen. Der Kunde muss etwaige Mängel innerhalb zwei Wochen schriftlich (Email oder Telefax genügt) mitteilen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die Beweislast für das Vorliegen des Mangels, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Leistung von der vereinbarten Leistungsbeschreibung, soweit diese Abweichungen die Tauglichkeit zum üblichen Gebrauch oder Zweck beeinträchtigen.
4. Mit Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistung durch den Kunden ist diese anerkannt. Insbesondere Internetseiten sind sodann seitens Inhalt, Umfang und Programmiertechnik anerkannt. Bei Kunden, deren Internet-Präsenzen Shops enthalten, gelten mit der Abnahme auch die Produkte als einzeln hinsichtlich Text, Preis und Bestellbarkeit von Kundenseite geprüft und damit freigegeben worden. Änderungen von abgenommenen und anerkannten Leistungen gelten danach als Autoren-Korrekturen und werden wie ein Neu-Auftrag behandelt oder nach Aufwand berechnet. Die Preise hierfür sind den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen bzw. können auf Nachfrage mitgeteilt werden.
5. Durch den Kunden schriftlich mitgeteilte Mängel oder Fehler werden innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Wochen, die mit Auslieferung oder Abnahme der Leistung beginnen, durch Nachbesserung kostenfrei abgestellt. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Die Preise hierfür sind den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen bzw. können auf Nachfrage mitgeteilt werden.
6. Sollte die Werbeagentur Der Pixeltuner etwaige Mängel nicht fristgerecht beheben, hat der Kunde das Recht auf Minderung oder im Fall von schwerwiegenden Mängeln auf Rücktritt vom Vertrag. Aufgelaufene Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Werbeagentur Der Pixeltuner . Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
§6 Haftung
1. Außerhalb zwingender gesetzlicher Vorgaben haften die Werbeagentur Der Pixeltuner , seine Mitarbeiter und in die Vertragsabwicklung einbezogene Dritte nur im Rahmen dieser Bedingungen.
2. Die Haftung der Werbeagentur Der Pixeltuner wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3. Soweit die zurechenbare Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die Werbeagentur Der Pixeltuner auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
4. Im Falle eines Rücktritts des Kunden vom Vertrag aufgrund schwerwiegender Mängel haftet die Werbeagentur Der Pixeltuner maximal bis zur Vertragssumme.
5. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Kunde, z.B. durch Verletzung einer seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten, den Schaden mit verursacht hat. Im Zweifel hat der Kunde einen entsprechenden Nachweis über die Erfüllung dieser Pflichten zu erbringen.
6. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden versicherbar und im Verkehrskreis des Kunden üblicherweise durch den Kunden versichert wird.
7. Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit Schäden aus Störungen und Ausfällen entstanden sind, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Werbeagentur Der Pixeltuner liegen. Hierzu zählen insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen jedweder Herkunft, der Untergang der von der Werbeagentur Der Pixeltuner in Anspruch genommenen Dienstleistungsunternehmen sowie Störungen im Bereich der Deutschen Post AG bzw. Telekom etc.. Dies gilt auch, wenn sie bei den von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen auftreten.
8. Die Werbeagentur Der Pixeltuner haftet nicht für Schäden, die durch die Freischaltung und den Einsatz der durch sie erstellten Website entstehen.
9. Die Werbeagentur Der Pixeltuner übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen.
10. Die Werbeagentur Der Pixeltuner haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrages nicht gerechnet werden musste.
11. Für Fehler aus telefonischer oder handschriftlicher Übermittlung von Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden.
12. Hat der Auftrag Lohnveredlungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet die Werbeagentur Der Pixeltuner nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
13. Die Werbeagentur Der Pixeltuner übernimmt keine Garantie und Haftung für die Erreichbarkeit und Platzierung der Domain in den Internet-Suchmaschinen. Die Programmierung wird jedoch stets nach den neuesten Erkenntnissen in diesem Bereich erstellt und erzielt somit eine gute Erfolgsaussicht.
14. Wird innerhalb einer Internet-Präsentation eines Kunden auf andere Internet-Seiten durch einen Hyperlink verlinkt, so obliegt dem Kunden die Verantwortung über die Unbedenklichkeit des Links als auch die regelmäßige Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Verlinkung. Die Werbeagentur Der Pixeltuner lehnt jegliche Haftung für die Inhalte der verlinkten Seiten ab und wird ggf. gegen sie geltend gemachte Ansprüche an den Kunden weiterleiten.
15. Die Werbeagentur Der Pixeltuner ist aufgrund der Inhalte einer Website in keiner Weise haftbar zu machen.
16. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit der Werbeagentur Der Pixeltuner wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt die Werbeagentur Der Pixeltuner von Ansprüchen Dritter frei, wenn sie auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
§7 Leistungsumfang
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Vertrag und den dazu gehörenden besonderen Bedingungen (Preislisten, Leistungsbeschreibungen, Kontaktberichten, usw.). Der Leistungsumfang der Werbeagentur Der Pixeltuner umfasst im Wesentlichen die Beratung, Konzeption und Erstellung von Webseiten, Gestaltungsarbeiten hinsichtlich Webdesign, Grafikdesign, Fotobearbeitung und Layout sowie Beratungsdienstleitungen im Bereich Dienstleistungsmarketing.
2. Wesentlicher Bestandteil und Basis der Agenturarbeit durch die Werbeagentur Der Pixeltuner bildet das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage. Die Werbeagentur Der Pixeltuner übergibt nach jeder Besprechung mit dem Kunden einen Kontaktbericht, der die Auftragsabwicklung dokumentiert. Diese Kontaktberichte sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren 2 Arbeitstagen nach Zugang schriftlich (Email oder Telefax genügt) widersprochen wird.
3. Die Leistungserstellung kann nach schriftlicher Absprache auf die Beantragung und Vergabe der vom Kunden gewünschten Domain (Internetadresse) sowie die Wartung der einzelnen Seiten ausgedehnt werden. Alle Leistungen werden in einem individuellen schriftlichen Angebot fixiert, das damit Vertragsbestandteil wird. Nachträgliche Änderungen und Aktualisierungen, die über die im Angebot dargelegten Leistungen hinausgehen, werden gesondert nach zu vereinbarenden Tarifen berechnet. Die Preise hierfür sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen bzw. können auf Nachfrage mitgeteilt werden.
4. Modifikationen, die mit Leistungen verbunden und im vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten sind, z.B. Änderungen des zur Verfügung gestellten Fotomaterials, werden als Mehraufwand berechnet. Die Preise hierfür sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen bzw. können auf Nachfrage mitgeteilt werden.
5. Im Rahmen der Domainanmeldung verschafft die Werbeagentur Der Pixeltuner dem Kunden selbst oder über Dritte die Nutzungsrechte an seiner Wunschdomain, sofern diese im Internet noch verfügbar ist. Darüber hinaus übernimmt die Werbeagentur Der Pixeltuner die Einrichtung von bis zu fünf Email-Postfächern. Jede Einrichtung eines weiteren Email-Postfaches wird separat abgerechnet. Die Preise hierfür sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen bzw. können auf Nachfrage mitgeteilt werden. Die Bereitstellung und Einrichtung eines Email-Programms zum Abrufen und Versenden von Emails ist nicht Teil der von der Werbeagentur Der Pixeltuner geschuldeten Leistung.
6. Die Domain-Registrierung erfolgt gemäß vertraglicher Vereinbarung. Sie kann nur vorgenommen werden, wenn der beantragte Name noch verfügbar ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.
7. Eine Domain wird vor Vertragsbeginn nur reserviert, wenn die Werbeagentur Der Pixeltuner dazu beauftragt worden ist. Sollte eine Reservierung in Auftrag gegeben und die gewünschte und bestellte Domain zum Vertragsbeginn durch einen Dritten belegt worden sein, so können daraus gegenüber der Werbeagentur Der Pixeltuner keine Ansprüche hergeleitet werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde gegenüber der Werbeagentur Der Pixeltuner , eine alternative, verfügbare Domain zu benennen. In sofern ist durch die Nichtverfügbarkeit der ursprünglich gewünschten Domain kein Anspruch herzuleiten, den Vertrag nicht zu erfüllen.
8. Freiwillige, vertraglich nicht vereinbarte Leistungen der Werbeagentur Der Pixeltuner können jederzeit und ohne besondere Ankündigung eingestellt werden. Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden sind diesbezüglich ausgeschlossen.
§8 Zahlungsbedingungen, Preise & Laufzeiten
1. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Druckschriften genannten Angebote der Werbeagentur Der Pixeltuner sind freibleibend und unverbindlich. Es gilt der vertraglich vereinbarte Preis (Auftragsbestätigung). Die schriftliche Termin- und Preiszusage bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt lediglich als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis, da unvorhergesehene Termin- und Preisänderungen eintreten können. Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform. Der Schriftform genügt ein Telefax oder Email. Verbindliche Liefertermine oder -fristen müssen ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Eventuell anfallende Kosten für Nebenleistungen, wie bspw. Versand, Installation und Schulung, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Alle Preise verstehen sich in EURO und netto (exkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer). Es gelten die jeweils dem Kunden im Angebot unterbreiteten Preise. Die im Angebot der Werbeagentur Der Pixeltuner genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Kunden. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Kunde, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
3. Solange der Kunde nicht ausdrücklich eine bestimmte Form der Rechnungslegung fordert, kann die Werbeagentur Der Pixeltuner Rechnungen per E-Mail stellen. Die Rechnung per E-Mail gilt ab dem 1. Werktag nach Versand als zugegangen.
4. Falls im Angebot nicht anders bestimmt, erfolgt die Rechnungsstellung nach vollständig erbrachter Leistung und gilt folgendes Zahlungsziel: die Rechnungen sind nach Zugang nach eine Wochen ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig (7 Tage netto). Nebenspesen (z.B. Kosten für Überweisungen) trägt der Kunde.
5. Zur Wahrung der Frist muss der Rechnungsbetrag auf dem Konto Werbeagentur Der Pixeltuner gutgeschrieben sein. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
6. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen (p.a.) in Höhe von sechs Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§247 BGB) zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
7. Im Verzugsfall ist die Werbeagentur Der Pixeltuner weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Zugang des Kunden zu seinem virtuellen Server bis zum Eingang des fälligen Betrages zu sperren. Der Kunde bleibt auch für die Zeit der Sperrung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
8. Beanstandungen des Rechnungsbetrages sind ausgeschlossen, wenn der Kunde dem Rechnungsbetrag nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei einer der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Einspruchs. Nach Ablauf dieser Frist gelten nicht beanstandete Rechnungen als genehmigt.
9. Sofern eine Zahlung per Einzugsermächtigung vereinbart wird, ist die Werbeagentur Der Pixeltuner beim Eintreten von Rücklastschriften, die die Werbeagentur Der Pixeltuner nicht zu vertreten hat, berechtigt, eine pauschale Aufwandsgebühr, für entstandene Bankgebühren und den entstandenen Mehraufwand bei der Bearbeitung, in Höhe von 25.- EURO zu berechnen.
10. Für Leistungen im Zusammenhang von Websiteerstellungen gilt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Arbeit auf dem Server der Werbeagentur Der Pixeltuner .
11. Erfolgt die Abrechnung einer Dienstleistung auf Basis (Verrechnungseinheit) von "Seiten" (S.), so ist der Umfang wie folgt definiert: Der Inhalt der Internet-Präsentation wird mit einem handelsüblichen DIN-A4-Drucker ausgedruckt. Die Anzahl der sodann ausgedruckten Seiten bestimmt den Seitenumfang.
12. Laufzeitverträge, ausgenommen Wartungsverträge (siehe §8 Absatz 14), werden für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich (Email oder Telefax genügt) zu erfolgen.
13. Die Vergütung für Wartungsverträge ist jährlich im Voraus zu entrichten. Soweit der Kunde ein monatliche Zahlweise wünscht, beträgt die Vorfinanzierungsgebühr 10.- € pro Monat zuzüglich zu den regulär zu zahlenden Gebühren.
14. Wartungsverträge treten mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Der Vertrag wird für 12 Monate abgeschlossen (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate (Poststempel) vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer schriftlich durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist die Einschreibe-Form verbindlich vereinbart.
15. Wartungsverträge werden gemäß geltender Preisliste abgerechnet. Andere als die o.g. Laufzeit ist im Einzelfall abzustimmen und wirkt sich auf die Preisgestaltung aus. Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen, allerdings behält sich die Werbeagentur Der Pixeltuner vor, auch seinerseits Verträge im Rahmen der vereinbarten Fristen aufzukündigen.
16. Handelt es sich bei dem Domainnamen um keine Neuregistrierung, sondern eine KK (Provider-Wechsel), so führt die Werbeagentur Der Pixeltuner diese kostenfrei durch.
17. Bei Ablehnung der KK (NACK) des jetzigen Providers wird eine Gebühr in Höhe von 150,- Euro (Netto) fällig. Jedes weitere NACK wird ebenfalls mit 150,- Euro (Netto) abgerechnet.
18. Die Werbeagentur Der Pixeltuner erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Leistungen außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie: a) außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/oder b) nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/oder c) in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/oder d) Einsatz in anderen Werbeträgern, berechnet die Werbeagentur Der Pixeltuner ein zusätzliches Nutzungshonorar für die Dauer von längstens drei Jahren, und zwar für das 1. Jahr in Höhe von 50%, für das 2. Jahr 25% und für das 3. Jahr 15% der ursprünglichen vertraglichen Vergütung.
§9 Copyright
1. Die Werbeagentur Der Pixeltuner besitzt alle Urheberrechte an den von ihr erstellten Web- und daraus erstellten Printseiten. Eine Weiterveräußerung, auch in veränderter Form, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Werbeagentur Der Pixeltuner .
2. Die Werbeagentur Der Pixeltuner hat das Recht auf den fertigen Werken als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
3. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Werbeagentur Der Pixeltuner weder im Original noch für evtl. Reproduktion verwendet werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Kreativagentur eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gelten die den Honorarempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafiker) entsprechenden Tarife.
4. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dieses gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
5. Die Werbeagentur Der Pixeltuner überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen.
§10 Geheimhaltung & Datenschutz
1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sich auf seine Person bezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zentral gespeichert werden; dasselbe gilt für Angebotsdaten.
2. Die Werbeagentur Der Pixeltuner und der Kunde sind verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrages und ein Jahr über dessen Beendigung hinaus sämtliche ihnen im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen oder dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten, sie gegen Zugriff unbefugter Dritter zu sichern und nur zu dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Zweck zu nutzen. Dies gilt auch für die Mitarbeiter beider Vertragsparteien. Der Kunde wird seine Mitarbeiter über das Urheberrecht der Werbeagentur Der Pixeltuner sowie die Geheimhaltungsverpflichtung informieren und zur Einhaltung verpflichten. Ein durch die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter entstehender Schaden ist vom Kunden zu ersetzen.
3. Als nicht vertraulich gelten nur Informationen, die a) der anderen Partei vor Beginn der Vertragsverhandlungen bereits bekannt waren oder von Dritten als nicht vertraulich mitgeteilt wurden, sofern diese nicht ihrerseits gegen Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen verstoßen b) ohne Verschulden der anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden oder aus öffentlich zugänglichen Quellen beschafft werden können c) aufgrund gesetzlicher Anordnung durch eine Behörde oder ein Gericht offen zu legen sind d) im Einvernehmen beider Parteien veröffentlicht werden.
4. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet besteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
5. Nach einer gesetzlich vorgeschriebenen oder einer vom Kunden gewünschten Löschung der für die Abrechnung benötigten Daten erfolgt für die Richtigkeit dieser Daten eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Kunden. Dies bedeutet, dass nicht mehr die Werbeagentur Der Pixeltuner die Richtigkeit der gelöschten Daten beweisen muss, sondern der Kunde die Unrichtigkeit der gelöschten Daten.
6. Die Werbeagentur Der Pixeltuner ist berechtigt, bei der zuständigen Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) Auskünfte einzuholen sowie Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung zu übermitteln.
§11 Besonderes
1. Der Kunde räumt der Werbeagentur Der Pixeltuner das Recht ein, auf der von der Werbeagentur Der Pixeltuner erstellten Homepage des Kunden einen Hinweis "erstellt von: Werbeagentur Der Pixeltuner " mit Hyperlink auf die Homepage der Werbeagentur Der Pixeltuner zu platzieren sowie das Logo der Werbeagentur Der Pixeltuner und das gesetzlich verlangte Impressum in die Webseiten des Kunden einzubinden und diese mit der Website der Werbeagentur Der Pixeltuner zu verlinken.
2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Werbeagentur Der Pixeltuner die für den Kunden erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als "Referenz" in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen und mit der Kunden-Homepage verlinken bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Ausgenommen sind Projekte, bei denen schriftliche Vereinbarungen zwischen der Werbeagentur Der Pixeltuner und dem Kunden geschlossen wurden, die die Anonymität des Kunden bzw. den Kundenschutz ausdrücklich regeln.
3. Der Kunde darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger der Werbeagentur Der Pixeltuner speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes der Werbeagentur Der Pixeltuner zu gefährden. Die Werbeagentur Der Pixeltuner ist berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Verbote, unter Ausschluss von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Kunden, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen, den Zugang des Kunden zu seinem virtuellen Server, Internet-Seiten und/oder Email-Accounts sofort zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Werbeagentur Der Pixeltuner übernimmt hier keine Prüfungspflicht.
§12 Mitteilungen
1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (Email) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die Email muss den Namen und die Email-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene Email gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom Vertragspartner stammend.
2. Eine Email genügt dem Schriftlichkeitserfordernis für die gewöhnliche Vertragsabwicklung und wenn (nichts anderes) dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Dem Schriftlichkeitserfordernis genügt eine Email ausdrücklich nicht, im Rahmen von Kündigungserklärungen oder Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens.
§13 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
§14 Schlussbestimmung
Entsprechend der Behandlung von unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmungen gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken, dass die Parteien sich verpflichten, auf die Behebung der Lücke auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. |